Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz EU-DSGVO, ist seit dem 25.05.2018 nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren endgültig in Kraft getreten.
Für Unternehmen und Einrichtungen jeglicher Größe und Branche hat sie zahlreiche Änderungen und neue Anforderungen mit sich gebracht aus der sich eine Vielzahl von Fragen und Haftungsrisken ergeben.
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