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NEU 

QM-Beratung zur CoP- ANFANGSBEWERTUNG  zur Typzulassung durch das KBA

Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion (CoP), Merkblatt zur Anfangsbwertung (MAB), Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

NEU Spezial CoP Coaching/Consulting

für Herstellerfirmen von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. Elektro-Scooter) bei Typgenehmigungsverfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), zur Erlangung der Typzulassung/Straßenzulassung.

Wir sind Ihr Partner von 

A wie Anfangsbewertung bis 

Z wie Zertifizierungsvorbereitung /-Begleitung

zur ISO 9001


Konformitätsüberprüfungen CoP zur Typzulassung

Sie sind Hersteller oder wollen Hersteller von Fahrzeugen werden, die unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen (z.B. e-Scooter/-Roller)?

  • Wenn Sie Ihre Fahrzeuge serienmäßig herstellen bzw. serienmäßig herstellen lassen wollen, benötigen Sie hierfür die Typgenehmigung durch eine Genehmigungsbehörde (in Deutschland – Kraftfahrt Bundesamt (KBA).
  • Eine Typgenehmigung wird nur erteilt, wenn Sie als Hersteller sicherstellen und nachweißen können, dass das genehmigte Produkt in der Serienproduktion weiterhin mit dem zur Typprüfung vorgeführten Produkten übereinstimmt. 
  • Die Überwachung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt beim Hersteller (späterer Genehmigungsinhaber) im Rahmen der Prüfung hinsichtlich Übereinstimmung der Produktion (CoP = conformity of production)
  • Überprüft werden hierbei nicht nur die Produktionsprozesse/das System (CoP-Q) sondern auch die Produkte (CoP-P).

Wir machen Sie fit für die CoP-Anfangsbewertung

Bei der CoP-Q - Prüfung steht das QM-System des Herstellers bzw. späteren Genehmigungsinhabers im Vordergrund. Die CoP-Q – Prüfung beinhaltet also die Überprüfung des Genehmigungsinhabers bezüglich seiner getroffenen Vorkehrungen und festgelegten Prüfverfahren zur Sicherung der Produktkonformität sowie die Erfüllung der Pflichten als Genehmigungsinhaber.

 

So können wir Sie unterstützen:

  • Wir bearbeiten gemeinsam mit Ihnen die CoP-Auskunft des KBA (Kraftfahrt Bundesamt), so dass Sie eine positive Anfangsbewertung erhalten. 
  • Hierbei erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die systemrelevante Dokumentation und helfen ihnen  bei der Entwicklung, Beschreibung und Einführung der geforderten Verfahren und Prozesse zum Prüfverfahren zur Sicherung der Produktkonformität.

Weitere mögliche Dienstleistungen:

  • Wir begleiten Sie bei dem Aufbau, der Einführung und Zertifizierung Ihres Systems nach ISO 9001
  • Wir führen in Ihrem Namen die vorgeschriebenen Audits (CoP-Audits) z.B. bei Ihrem Fremdfertiger Vor-Ort durch.

Mehr Informationen zum Typgenehmigungsverfahren und zur Konformitätsüberprüfung (CoP) finden Sie direkt auf den Seiten des KVB - hier einige Links:


 

Haben Sie Interesse an oder möchten Sie mehr Informationen über diese spezielle Beratungsleistung?

Bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie gerne telefonisch, per Web-Session oder vor Ort.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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| Mail: kontakt@itc-berater.de | Web: www.itc-berater.de

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