Datenschutz geht alle Unternehmen an ...
denn auch wer gesetzlich nicht verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, muss die daten-schutzrechtlichen Bestimmungen umsetzen.
In Fällen, in denen keine Bestellpflicht besteht, muss der Leiter des Unternehmens bzw. der Organisation die Anforderungen an ein datenschutzgerechtes Handeln sicherstellen und ist hierfür haftbar. Bei Verletzung bestimmter datenschutz-rechtlicher Vorschriften droht ein Bußgeld nach Art. 83 DSGVO (je nach Fall bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes).
Einen Datenschutzbeauftragten benötigen Sie auf jeden Fall, wenn einer der folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation gegeben ist:
Die Anforderungen an die Bestellpflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich aus Art. 37 Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit § 38 BDSG (Gesetzesfassung ab 2018).
Die Frage nach den Kosten, für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sind nicht in einem Satz oder mit einem konkreten Preis zu beantworten. Welche Kosten entstehen, hängt vom Umfang der notwendigen Leistungen ab.
Sehr häufig wird vermutet, dass ein interner Datenschutzbeauftragter günstiger ist, weil ein bestehender Mitarbeiter sämtliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernimmt.
Dies ist jedoch aus folgenden Gründen oftmals eine "Milchmädchenrechnung":
Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten sind vertraglich geregelt. Der individuelle Leistungsumfang wird auf Basis vereinbarter Konditionen abgerechnet. Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen sind ebenfalls vertraglich geregelt.
Die Vorteile für Ihr Unternehmen sind:
Es gibt viele Gründe, die für einen externen Datenschutzbeauftragten sprechen.
Wir beraten Sie gerne über die Vorteile.
Die Erstberatung und eine anschließende Angebotserstellung ist für Sie natürlich unverbindlich und kostenfrei.